04.09.2012 - Wegen irreführender Bezeichnungen geht die Verbraucherzentrale gegen Mobilfunkanbieter vor, die Handytarife als Flatrate bezeichnen. In wirklichkeit ist die Nutzung begrenzt. Auch eine Supermarktkette ist betroffen. Per einstweiliger Verfügung vom Landgericht Koblenz, das noch nicht rechtskräftig ist, geht die Verbraucherzentrale NRW vor. In mehreren Fällen wurden die Begriffe Flatrate oder All-In Flat verwendet, obwohl deren Kunden mit dem jeweiligen Handytarif nicht unbegrenzt zum Pauschalpreis telefonieren oder SMS schreiben können. Die Verbraucherzentrale will durch das Vorgehen Verbraucher vor einer Explusion der Handyrechnung schützen. In einem Fall wurde über ein großes Internetportal die "SMS-Flat" beworben. Jedoch ist der Versand auf 1000 SMS pro Monat limitiert. Ein Mobilfunkanbieter will nun nicht mehr unter dem Begriff "Festnetz-Flat" einen Tarif anbieten, der nur 1500 Minuten enthält. Alle weiteren Minuten muss der Kunde extra bezahlen. Diese Extrakosten lässt der Anbieter nun in Zukunft wegfallen, damit es eine echte Handy-Flatrate in das Festnetz ist. In einem dritten Fall hat eine Supermarktkette deren Tarif mit "All-In Flat 2.000" bezeichnet. Auch hier gab es keine Flatrate, sondern eine Begrenzung. Bereits vor einem Jahr ist die Verbraucherzentrale gegen die Bezeichnung Flatrate im Zusammenhang mit der Internetnutzung auf dem Smartphone vorgegangen. |