07.05.2012 - Mit fast einem halben Jahr Verspätung kann das neue Gesetz mit mehr Verbraucherschutz bald in Kraft treten. Eine Preisansagepflicht bei Call-by-Call Telefonaten und der Wechsel des Handy-Anbieters innerhalb eines Tages sind die wichtigsten Neuerungen. Wegen des vorzeitigen Rücktritts des ehemaligen Bundespräsidenten Christian Wulf wurde das neue Telekommunikations-gesetz, das am 9. Februar 2012 im deutschen Bundestag verabschiedet wurde, erst durch deren Nachfolger letzten Donnerstag freigegeben. Am Freitag hätte es dann in Kraft treten müssen. Doch die technischen Umstellungen waren zu groß, dass dies innerhalb eines Tages hätte geschehen können. So wurde aufgrund einer Verfassungsbeschwerde mit Eilantrag des Anbieters Tele2 das Inkrafttreten des Gesetzes nun auf den 1. August verschoben. Bereits in der Vergangenheit hatten Call-by-Call Anbieter Probleme bei der Einführung einer Tarifansage gemeldet. Durch das neue Gesetz sollen Preise tranzparenter und der Anbieterwechsel schneller werden. Die bisher freiwillige Preisansage vor einem Telefonat mit einer Billigvorwahl wird dann Pflicht. So wurde in der Vergangenheit der Preis in Extremfällen um das 1000 fache erhöht, der Nutzer über die Preisumstellung aber nicht informiert. Auch die Ungewissheit für DSL Internettarife soll den Verbrauchern genommen werden, indem die mindestens erreichbare Geschwindigkeit angeben werden muss. Zusätzlich soll das Warten bei einer Telefonhotline kein Geld mehr kosten durfen. |